Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

CJ Folien – Scheibentönung & Fahrzeugfolierung

Stand: April 2024

Scheibentönung 

1. Geltungsbereich

 

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen CJ Folien und dem Kunden im Bereich Scheibentönung, insbesondere für die Beklebung von Fahrzeugscheiben mit Tönungsfolien. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

2. Vertragsabschluss

 

Ein Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Terminvereinbarung oder Angebotsannahme zustande. Änderungen bedürfen der Textform.

 

3. Leistungen und Preise

 

Unsere Leistungen umfassen die fachgerechte Anbringung von Tönungsfolien und Fahrzeug Folien gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

Alle Preise sind Endpreise.

 

4. Gesetzliche Vorschriften (StVO & StVZO)

 

Die Tönung von Scheiben erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Tönungen an Frontscheibe und vorderen Seitenscheiben sind gesetzlich unzulässig – außer bei Verwendung von zugelassenen Folien mit ABE. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulassung des Fahrzeugs nach der Folierung.

 

5. Abnahme und Gewährleistung

 

Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Kunde verpflichtet sich, offensichtliche Mängel sofort zu melden. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate auf die ordnungsgemäße Ausführung, nicht jedoch auf Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung.

Blasenbildung innerhalb von 1–2 Wochen nach der Tönung kann technisch bedingt auftreten und stellt keinen Mangel dar.

 

6. Haftung

 

Wir haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Vorschäden am Fahrzeug (z. B. Altfolien, Lackschäden, Rost) übernehmen wir keine Haftung. Ebenso nicht für Schäden durch falsche Pflege oder Veränderung nach Übergabe.

 

7. Zahlung

 

Die Zahlung erfolgt bei Abholung des Fahrzeugs in bar oder per EC/ Kreditkarte

Bei kurzfristigen Absagen (< 24h vor Termin) behalten wir uns das Recht vor, eine Ausfallpauschale von 30 % des Auftragswertes zu berechnen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die erbrachte Leistung Eigentum von CJ Folien.

 

9. Datenschutz

 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. zur Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

10. Schlussbestimmungen

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von CJ Folien

 

🧾 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Für Fahrzeug Folierung 

 

CJ Folien – Fahrzeugfolierung

Dilingerstr. 14a, 89331 Burgau

 


1. 

 

 

 

Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen CJ Folien, Dilingerstr. 14a, 89331 Burgau (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

 

 

2. 

Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fahrzeugfolierung nach dem vereinbarten Umfang. Muster, Farbdarstellungen oder Designvorschauen dienen der Orientierung; Farbabweichungen können technisch bedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar.

 

 

 

3. 

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Zahlung erfolgt in bar, oder per EC-Karte. Eine Anzahlung von bis zu 50 % kann vor Beginn der Arbeiten verlangt werden, und das innerhalb von einer Woche vor dem Termin.

 

 

 

4. 

Vorbereitung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist vom Auftraggeber gereinigt und frei von Wachs, Versiegelungen oder groben Verschmutzungen anzuliefern. Der Auftragnehmer behält sich vor, notwendige Reinigungsarbeiten kostenpflichtig durchzuführen.

 

 

 

5. 

Verarbeitung und Materialien

 

Es werden ausschließlich hochwertige Folienprodukte renommierter Hersteller verwendet. Die Haltbarkeit der Folie hängt stark von Pflege, Nutzung und Umwelteinflüssen ab. Leichte Staubeinschlüsse, minimale Schnittkanten oder Folienüberlappungen sind produktionsbedingt und gelten nicht als Mangel.

6. 

 

 

 

Haftung und Gewährleistung

 

  • Für Schäden an nachlackierten oder lackschadhaften Flächen haftet der Auftragnehmer nicht.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate auf die Folienverarbeitung.
  • Materialgewährleistung richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Folienherstellers.
  • CJ Folien haftet nicht für Folgeschäden, die durch unsachgemäße Pflege oder eigenmächtige Demontage entstehen.

7. 

 

 

 

 

Demontage und Rückrüstung

 

Die Entfernung von Folien erfolgt auf Wunsch gegen Aufpreis. Lackschäden oder Rückstände bei der Demontage – insbesondere bei nachlackierten oder älteren Fahrzeugen – sind möglich und erfolgen auf Risiko des Auftraggebers.

8. 

 

 

 

Terminabsagen und Stornierung

 

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung oder Verschiebung ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich. Bei kurzfristigen Absagen kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 20 % der Auftragssumme berechnet werden.

 

 

 

9. 

Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die erbrachte Leistung Eigentum von CJ Folien.

 

10. 

 

 

Gerichtsstand

 

Für alle Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Günzburg, soweit gesetzlich zulässig.

11. 

 

 

 

Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


📍 Kontakt:

 

 

 

CJ Folien

Dilingerstr. 14a

89331 Burgau

📞 0151 - 29534881

📧  cjfolien@gmail.com

🌐  www.cjfolien.com