🧾 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

CJ Folien – Scheibentönung | Fahrzeugfolierung | Keramikversiegelung

Dillinger Straße 14a, 89331 Burgau

📞 0151 - 29534881 | 📧 cjfolien@gmail.com | 🌐 www.cjfolien.com

 

 

 

Hinweis zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

Ab dem 19.12.2025 gelten unsere neuen AGB für alle Aufträge und Verträge.

Bitte beachten Sie:

 

  • Alle ab dem 19.12.2025 erteilten Aufträge unterliegen den neuen AGB.
  • Die AGB regeln alle Leistungen, insbesondere Scheibentönung, Fahrzeugfolierung und Keramik-/Versiegelungsarbeiten, sowie Haftung, Gewährleistung, Pflegehinweise und Ausschlüsse.
  • Mit Auftragserteilung bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Akzeptanz der AGB.

 

Hinweis: Alle alten AGB gelten nur für Aufträge vor dem 19.12.2025. Für neue Aufträge sind ausschließlich die ab 19.12.2025 gültigen AGB relevant.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – CJ Folien

 

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen zwischen CJ Folien (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden, insbesondere für Scheibentönungen, Fahrzeugfolierungen und Keramik-/Versiegelungsarbeiten.

Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er die AGB gelesen, verstanden und schriftlich akzeptiert hat.

2. Leistungsumfang

 

 

 

  • Alle Arbeiten werden ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung und unter Verwendung zertifizierter Markenprodukte ausgeführt.
  • Farb-, Tönungs- oder Musterdarstellungen dienen nur der Orientierung; technische Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
  • Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Anbieters.

 

3. Fahrzeugzustand & Vorbereitung

 

 

 

  • Das Fahrzeug ist sauber, trocken, frei von Wachs, Versiegelungen, Öl, Fett oder grober Verschmutzung zu übergeben.
  • Vorschäden, Nachlackierungen, beschädigte Bauteile oder Nachbau-Teile sind vorab anzuzeigen.
  • Keine Demontage beschädigter oder loser Teile; Arbeiten erfolgen im eingebauten Zustand.
  • Unzureichende Vorbereitung kann kostenpflichtige Zusatzleistungen nach sich ziehen.
  • Der Kunde bestätigt mit Unterschrift die Kenntnis des Fahrzeugzustands.

 

4. Materialien & Verarbeitung

 

 

 

  • Nur zertifizierte Qualitätsfolien, Lackschutz- und Beschichtungsmaterialien werden verwendet.
  • Technisch bedingte Abweichungen wie geringfügige Blasen, Luftblasen, Staubeinschlüsse, minimale Schnittkanten oder Farbabweichungen gelten nicht als Mangel.
  • Haltbarkeit hängt von Pflege, Nutzung und Witterungseinflüssen ab.


 

 

5. Abnahme & Dokumentation

 

  • Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
  • Offensichtliche Mängel müssen sofort gemeldet werden.
  • Fotos und Dokumentation gelten als Beweis für den Zustand bei Übergabe.
  • Mit Abnahme oder Zahlung akzeptiert der Kunde die AGB.


 

 

6. Gewährleistung & Haftung

 

  • Scheibentönung: 24 Monate auf fachgerechte Verarbeitung
  • Fahrzeugfolierung: 12 Monate auf fachgerechte Verarbeitung
  • Materialgarantien richten sich nach Herstellerbedingungen

 

 

Ausgeschlossen von der Gewährleistung / Haftung:

 

  • Schäden an nachlackierten Flächen, beschädigten oder Nachbau-Bauteilen
  • Blasen, Luftblasen, Kanten, Staubeinschlüsse, minimale Unebenheiten
  • Schäden durch unsachgemäße Pflege, Reifensprays, Reinigungsmittel, Hochdruckreiniger, Fremdeinwirkung
  • Verschleiß oder witterungsbedingte Einflüsse
  • Schäden durch Eigenarbeiten Dritter oder nachträgliche Änderungen
  • Verkauf, Veräußerung oder Nutzung durch Dritte → Gewährleistung erlischt
  • Missachtung der Pflegehinweise → Gewährleistung erlischt
  • Kostenerstattung, Rückzahlung oder Nacherfüllung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde das Fahrzeug verkauft, nicht ordnungsgemäß pflegt oder Anweisungen nicht befolgt


 

 

7. Pflegehinweise (Verpflichtend)

 

A. Allgemein:

 

  • Fahrzeug erst nach vollständiger Trocknung der Folie oder Versiegelung belasten.
  • Folie nicht mit scharfen Gegenständen berühren.
  • Keine aggressive Reinigung, keine Lösungsmittel oder Scheuermittel verwenden.


B. Fahrzeugwäsche:

 

  • 14 Tage nach der Folierung keine Wäsche oder Regenaussetzung.
  • Danach nur Handwäsche mit mildem pH-neutralem Autoshampoo.
  • Keine Bürstenwaschanlagen, Hochdruckreiniger nur aus >30 cm Abstand, maximal 50 bar.

 

 

C. Chemikalien & Pflegeprodukte:

 

  • Keine Wachse, Polituren oder aggressiven Versiegelungen auf frisch folierten Flächen.
  • Kein Reifenspray, keine chemischen Reiniger auf Folien- oder Scheibentönflächen.
  • Vogelkot, Insektenreste sofort entfernen (mit Wasser + Microfasertuch).

 

 

D. Scheibentönung:

 

  • Nach der Tönung Fenster 14 Tage nicht öffnen oder stark bewegen, und Heckscheibenheizung nicht einschalten. 
  • Kratzer, scharfe Kanten oder Eigenmontage vermeiden.

 

E. Temperatur & Umgebung:

 

  • Frisch foliertes Fahrzeug nicht extremen Temperaturen >50 °C oder Frost <–10 °C aussetzen.
  • Keine aggressive UV-Bestrahlung ohne Schutz (z. B. Carport).


F. Dokumentation:

 

  • Der Kunde bestätigt schriftlich, dass er die Pflegehinweise erhalten, gelesen und verstanden hat.
  • Missachtung führt zum Erlöschen aller Gewährleistungsansprüche.


 

 

8. Preise & Zahlung

 

  • Alle Preise sind Bruttopreise. Die Umsatzsteuer wird gemäß §19 UStG ausgewiesen.
  • Zahlung bei Fertigstellung oder nach Vereinbarung.
  • Anzahlungen bis 50 % möglich, bei individuell bestelltem Material einbehalten bei Rücktritt (§312g BGB).

 

 

9. Termine & Stornierungen

 

 

  • Termine verbindlich, Absagen ≥48 h vorher.
  • Spätere Absagen → Ausfallentschädigung.
  • Materialbestellungen → Anzahlungen bei Rücktritt einbehalten.

 

10. Eigentumsvorbehalt

 

 

 

  • Materialien bleiben bis vollständiger Zahlung Eigentum des Anbieters.

 


 

11. Verkauf / Nutzung durch Dritte

 

  • Gewährleistung erlischt bei Verkauf oder Nutzung durch Dritte.
  • Neue Eigentümer haben keine Ansprüche auf Nacherfüllung, Rückzahlung oder Kostenerstattung.
  • Dies gilt auch für Blasen, Luftblasen, Kanten oder technische Unebenheiten.

 

12. Gerichtsstand

 

 

 

  • Gerichtsstand: Burgau, soweit gesetzlich zulässig.


 

 

13. Salvatorische Klausel

 

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Für die im Rahmen unserer Dienstleistungen entstehenden Schäden besteht eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung bei AndSafe. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Dies dient der Sicherheit unserer Kunden und Partner.